
jeweils Montag ab 19:00 Uhr im Löwenkeller Galgenbergstr. 8, 73431 Aalen.
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die gemeinsam etwas unternehmen und Lösungen für bestimmte Aufgaben entwickeln. Rechtliche Grundlage ist das Genossenschaftsgesetz.
Genossenschaften verfolgen vorrangig ökonomische Zwecke. Sie sind aber auch Wertegemeinschaften, die Ziele verfolgen, welche über reine Wirtschaftsbetriebe hinausgehen. Mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister erlangt eine Genossenschaft Rechtsfähigkeit. Geschäftsgrundlage der OstalbBürgerEnergie eG ist die Satzung.
Der Unternehmenszweck der OstalbBürgerEnergie eG ist die Initiierung von Projekten zur Strom- oder Gaserzeugung aus erneuerbaren Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, die Beteiligung an Projekten und Unternehmen und die Initiierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes vor Ort und in der Region, sowie die Beratung der Mitglieder bezüglich des Einsatzes und der Umsetzung der Nutzung von erneuerbarer Energien.
Die OstalbBürgerEnergie eG wird von der VR-Bank Aalen und den Stadtwerken Aalen betrieben.
Die Organe der Genossenschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung.
Der Vorstand der OstalbBürgerEnergie eG besteht aus mindestens zwei Personen, die eigenverantwortlich die Geschäftsführung übernehmen. Diese sind Hans-Peter Weber, Sprecher des Vorstandes der VR-Bank Aalen eG und Cord Müller, Geschäftsführer der Stadtwerke Aalen GmbH. Sie vertreten die OstalbBürgerEnergie eG gesetzlich nach außen. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip. Der Vorstand berichtet an den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der OstalbBürgerEnergie eG besteht aus mindestes drei und maximal 9 Personen, die von der Generalversammlung gewählt werden. Diese sind Martin Gerlach (Oberbürgermeister der Stadt Aalen), Claus Albrecht (Aufsichtsrats-vorsitzender VR-Bank Aalen), Kurt Abele (Vorstandsmitglied der VR-Bank Aalen), Ralf Baumbusch (Vorstandsmitglied der VR-Bank Aalen), Siegfried Staiger (Stadtkämmerer der Stadt Aalen) und Walter Haveman aus Aalen. Der Aufsichtsrat beruft und berät den Vorstand, überwacht die Geschäftsführung und berichtet an die Generalversammlung.
Vorstand und Aufsichtsrat müssen Mitglieder der OstalbBürgerEnergie eG sein.
Die Mitglieder üben ihre Rechte persönlich in der Generalversammlung aus. Alle Mitglieder der OstalbBürgerEnergie eG haben grundsätzlich gleiche Rechte und Pflichten unabhängig von ihren Genossenschaftsanteilen.
Jedes Mitglied hat das Recht, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen der Genossenschaft zu wahren.
Ein Genossenschaftsanteil kostet 100 Euro. Eine Aufstockung von Anteilen ist jederzeit möglich, muss jedoch vom Vorstand genehmigt werden. Beim Beitritt in die Genossenschaft ist ein Eintrittsgeld von 20 Euro je Geschäftsanteil zu zahlen. Es wird bei Eintragung der Mitgliedschaft in die Mitgliederliste fällig. Sofern und so lange ein Mitglied der OstalbBürgerEnergie eG Kunde der VR-Bank Aalen eG ist, werden vom Eintrittsgeld je Geschäftsanteil 10 Euro gestundet. Weitere 10 Euro je Geschäftsanteil werden gestundet, solange das Mitglied der OstalbBürgerEnergie eG Energiekunde der Stadtwerke Aalen GmbH ist. Energiekunden der Stadtwerke Aalen und Bankkunden der VR-Bank Aalen erhalten somit finanzielle Vorteile in Form einer höheren Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals im Vergleich zu Nicht-Energiekunden der Stadtwerke und Nichtbankkunden der VR-Bank Aalen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft bei der OstalbBürgerEnergie eG wird ein noch gestundetes Eintrittsgeld endgültig erlassen, soweit die Kundenbeziehungen zur VR-Bank Aalen und den Stadtwerken Aalen zum Zeitpunkt des Austritts aus der OstalbBürgerEnergie eG noch bestehen.
Das Engagement in die OstalbBürgerEnergie eG ist eine unternehmerische Beteiligung, die als eine langfristige und nachhaltige Anlageform gedacht ist. Die Geschäftsanteile können zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 2 Jahren gekündigt werden. Die Mitglieder haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die Genossenschaft. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich. Die Mitglieder der OstalbBürgerEnergie eG haften nur bis zur Höhe ihrer Geschäftsanteile. Es besteht keine Nachschusspflicht.
Eine OstalbBürgerEnergie eG als eingetragene Genossenschaft muss Mitglied in einem Prüfungsverband sein, der unabhängig Kontroll- und Aufsichtsrechte gegenüber der Genossenschaft wahrnimmt und regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Genossenschaften gelten daher als die insolvenzsicherste Rechtsform für wirtschaftliche Unternehmen.
